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Das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts hat u.a. bewirkt, dass der bisherige Begriff "Einheitswert" durch den Begriff "Grundsteuerwert" ersetzt wurde. Die neuen Grundsteuerwerte sind ab 2022 festzustellen. Erst zum 01.01.2025 wird auf Basis der neuen Grundstückswerte die Grundsteuer erhoben.

Zum Stichtag 01.01.2022 haben die Steuerpflichtigen Erklärungen zur Feststellung der Grundstückswerte an die Finanzbehörde abzugeben. Die Abgabefrist wurde auf den 31.01.2023 verlängert.

Die Erklärungen haben grundsätzlich elektronisch über ELSTER (Finanzamt-Online) zu erfolgen. Alle Eigentümerinnen oder Eigentümer eines Grundstücks müssen die Feststellungserklärung für jedes Grundstück mit Angabe der Gemarkung und Flurstücke sowie der Eigentumsverhältnisse abgeben. In Baden-Württemberg wird für die Ermittlung der Grundsteuerwerte der Bodenrichtwert herangezogen.

Wir bereiten für unsere Kunden wunschgemäß die Ermittlung der Werte und Erklärungen vor, benötigen in vielen Fällen noch diverse Angaben und Ergänzungen zu den bereits bei uns vorhandenen Objekt-Informationen.

Kleiser Steuerberater Ravensburg. Die Ananas unter den Äpfeln
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